Die von Österreich ratifizierte Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes spricht der Beziehung zwischen Eltern und Kind eine Vorrangstellung zu. Nur in Ausnahmen ist eine Trennung von den Eltern gegen den Willen des Kindes vertretbar. Ebenso hat das Kind Anrecht auf regelmäßigen persönlichen Kontakt mit den Eltern. Was bedeuten diese Rechte der Kinder für den Strafvollzug? Die Inhaftierung der Eltern wirkt sich unweigerlich auf das Wohl des Kindes aus. Wie gehen wir damit um, dass eine Bestrafung der Eltern häufig dem Wohl des Kindes entgegensteht?

Einleitender Vortrag von:

Reinhard Klaushofer, Österreichisches Institut für Menschen-rechte, Universität Salzburg

Anschließende Diskussion mit:

Christine Hubka, Evangelische Gefängnisseelsorge
Ercan Nik Nafs, Kinder- und Jugendanwaltschaft der Stadt Wien
Klara Schwarz, Staatsanwältin

Moderation: Helmut Sax, Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte

In Kooperation mit:
Evangelische Gefängnisseelsorge

Datum: 
Dienstag, 22. Oktober 2019 - 19:00 to 21:00
Ort: 
Albert Schweitzer Haus (Kapelle, 4. Stock) Schwarzspanierstr. 13, 1090 Wien